Samstag, September 16

ARD wegen PC-Gebühren unter Druck / Auch Briefkasten gebührenpflichtig?

Wegen der geplanten Rundfunkgebühren auf Computer kommt es zu immer stärkeren Protesten. So fordert der DJV (der Deutsche Journalisten-Verband), die Abgabe auszusetzen, da es anderenfalls zu einer übermäßigen Belastung der freien Journalisten in ihrer derzeit wirtschaftlich schwierigen Lage kommen könne.

"Der Besitz eines Rechners hat nichts mit Radiohören zu tun - er dient der Arbeit und dem Geschäft", sagt auch der Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Rolf Kurz. Eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer Köln ergab, dass 93 Prozent der Betriebe den Firmencomputer nur zum Arbeiten und nicht als Rundfunkempfangsgerät nutzen. "Zudem zahlen Unternehmer in der Regel zu Hause bereits GEZ-Gebühr und - wenn vorhanden - darüber hinaus auch für einen Dienstwagen mit Radio", so Kurz. "Drei Mal für eine Sache abzukassieren, die man nur einmal nutzen kann, ist Wegelagerei."

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sprach sich, als erster der Länderregierungschefs, nun für eine Verlängerung der Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PCs aus - für weitere zwei Jahre. Zunächst solle überprüft werden, wie sich die Internettechnik entwickele. Am Donnerstag stimmt der Kieler Landtag über entsprechende Anträge ab.

Die ARD weist inzwischen den Vorwurf zurück, sie habe das Internet als neue Gebühreneinnahmenquelle entdeckt. Prof. Jobst Plog, Stellvertretender ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant: "Durch die Berichterstattung einiger Medien ist der Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen. Dieser Eindruck ist falsch. Tatsächlich sind die Länder in dieser Frage zuständig." Die hatten festgelegt, dass ein zuvor geltendes Moratorium zum Jahresende auslaufen solle. Das Beispiel Carstensen zeigt, dass wieder Bewegung in die Sache gekommen ist.

Die Verlängerung des Moratoriums würde durchaus Sinn machen. Wer schon Hörfunk per Internet nutzt, wird feststellen, dass zuweilen die Verbindung zum Stream-Server abreißt bzw. gar nicht herzustellen ist. Grund: Die verwendeten Serverfarmen kommen bei entsprechender Nutzung an ihre Grenzen. Für ein begrenzt nutzbares Angebot aber die volle Gebühr zu verlangen, könnte die streitbaren Verbraucherschützer auf den Plan rufen. Schon jetzt sind Grüne, FDP und der Bundesverband der Verbraucherzentralen der Meinung, dass man ein neues System der Gebührenerhebung braucht, weil Radio und Fernseher längst nicht mehr die einzigen sind, die Ton und Bild nach Hause und ins Büro bringen.

Doch: Handelt es sich bei der Rundfunk-Internetnutzung wirklich um "Rundfunk"? Dieser Begriff bezeichnet die Übertragung von Informationen jeglicher Art (beispielsweise Bilder, Ton, Text) über elektromagnetische Wellen, wobei die Informationen für die Öffentlichkeit gedacht sind und von jedermann empfangen werden können. Doch bei der Übertragung von Rundfunkinhalten über das Internet wird, DSL mal vorausgesetzt, eine Verbindung aufgebaut, die nur den Teilnehmer mit der Vermittlungsstelle zusammenschaltet - also handelt es sich strenggenommen nicht um "Rundfunk", sondern um "Richtfunk", um eine "point to point"-Verbindung. In etwa vergleichbar ist die Situation, wenn jemand sich Mitschnitte von Rundfunksendungen auf Kassette oder CD bestellt. Es ist an der Zeit, dass auch Briefkästen unter die Rundfunkgebührenpflicht fallen.


Tom DF5JL

0 Comments:

Kommentar veröffentlichen

<< Home