Sonntag, September 10

Betreiber haften für WLAN-Verbindung

Wie die Netzeitung berichtet, sind Betreiber von WLAN-Netzen juristisch zur Sicherung ihres Routers verpflichtet. Das habe das Landgericht Hamburg in einem Fall entschieden, bei dem unerlaubt Musik über ein nicht gesichertes WLAN getauscht wurde. Letztendlich spiele es keine Rolle, ob die Beklagten selbst oder Dritte über das ungeschützte WLAN die Rechtsverletzungen begangen haben, so das Gericht: «Denn die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzung jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen», heißt es in dem Urteil (netzeitung.de).

Das Urteil zeigt auf peinliche Art und Weise, wie weltfremd die Richter des Landgerichts Hamburg entschieden haben. Denn letztlich stellt der WLAN-Betreiber lediglich einen physikalischen Zugang zum Internet Dritten zur Verfügung. Wenn das
Landgericht Hamburg nun festgestellt, bei einem offenen WLAN-Zugang liege ein Verstoß gegen zumutbare Prüfungspflichten vor, müssten - nach gesundem Menschenverstand und Rechtsbewusstsein - ebenso Provider wie T-Online, 1&1 oder Arcor von dem Urteil betroffen sein.


Tom DF5JL

0 Comments:

Kommentar veröffentlichen

<< Home