Mehr Frequenzen für Funkamateure freigegeben
Ab sofort können lizensierte Funkamateure mit Lizenzklasse A sowohl das erweiterte 40-Meter-Band nutzen (7.100 - 7.200 kHz) als auch das 6-Meter-Band (50 MHz). Das meldet die deutsche Amateurfunkvereinigung DARC e. V. in ihrem aktuellen Rundspruch. Die Änderungen zur Amateurfunkverordnung, kurz AFuV, wurden am 31. August im Bundesgesetzblatt I Nr. 41 verkündet und treten am 1. September in Kraft.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kurzform; Klasse E: Freigabe 1.810-1.850 kHz mit 100 W PEP, 1.850-1.890 75 W PEP, 1.890-2.000 kHz 10 W PEP, 80/15/10-m-Band 100 W PEP, 2 m/70 cm 75 W PEP, 10 GHz 5 W PEP. Zur Prüfung werden künftig erweiterte Kenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik und Vorschriften gefordert. Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben auf dem bisherigen Niveau. Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine zusätzliche Technikprüfung geschaffen. Die Änderungen für die Klasse A: Freigabe des Bereichs 7.100 bis 7.200 kHz (sekundäre Zuweisung) mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP und Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen. Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig. Der 6-m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen.
Die Oktoberausgabe der DARC-Mitgliederzeitschrift "CQ DL" wird sich ausführlich mit den Änderungen zur Amateurfunkverordnung befassen. Geplant sind ein Interview mit dem Runden Tisch Amateurfunk sowie weitere funkbetriebliche und technische Artikel zum Thema.
Quelle: Deutscher Amateur-Radio Club e. V.
Tom DF5JL
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kurzform; Klasse E: Freigabe 1.810-1.850 kHz mit 100 W PEP, 1.850-1.890 75 W PEP, 1.890-2.000 kHz 10 W PEP, 80/15/10-m-Band 100 W PEP, 2 m/70 cm 75 W PEP, 10 GHz 5 W PEP. Zur Prüfung werden künftig erweiterte Kenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik und Vorschriften gefordert. Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben auf dem bisherigen Niveau. Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine zusätzliche Technikprüfung geschaffen. Die Änderungen für die Klasse A: Freigabe des Bereichs 7.100 bis 7.200 kHz (sekundäre Zuweisung) mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP und Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen. Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig. Der 6-m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen.
Die Oktoberausgabe der DARC-Mitgliederzeitschrift "CQ DL" wird sich ausführlich mit den Änderungen zur Amateurfunkverordnung befassen. Geplant sind ein Interview mit dem Runden Tisch Amateurfunk sowie weitere funkbetriebliche und technische Artikel zum Thema.
Quelle: Deutscher Amateur-Radio Club e. V.
Tom DF5JL
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