Urteil zu SV5/DJ6SI
In Sachen SV5/DJ6SI (OM Baldur) liegt nun eine Entscheidung des Gerichts vor. Die Anklagepunkte lauteten:
1. Funkbetrieb ohne Erlaubnis durch die griechischen Behörden
2. Sendeempfänger verfügt über mehr Frequenzbereiche als nur Amateurfunkbänder
3. Weigerung, die Geräte herauszugeben
Hinsichtlich der Anklagepunkte 1 und 2 wurde der Beschuldigte freigesprochen - aufgrund seiner Eigenschaft als lizensierter Funkamateur. Hinsichtlich Punkt 3 wurde der Beschuldigte schuldig gesprochen, da er sich weigerte, seine Ausrüstung an die Behörden zu übergeben.
Der Anwalt des Beschuldigten OM Baldur legte Berufung ein, so dass es in nächster Zeit zu einer Fortsetzung des Verfahrens kommt.
Quelle: sv5byr.blogspot.de
Nachtr. Anm.: Inzwischen scheint Baldur (DJ6SI) sich selbst zum Urteil geäußert zu haben - <Link>
Tom DF5JL
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