DJ6SI - heute Gerichtstermin
Große Verärgerung hat die Festnahme von Baldur (DJ6SI) in Griechenland und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der Welt des Amateurfunks ausgelöst. Heute (7. Juni) soll nun ein Termin vor einem griechischen Richter stattfinden. Der Richter wird Baldur anhören und gegebenenfalls über weitere Maßnahmen entscheiden.
Baldur wurde in Griechenland aufgrund der staatsanwaltschaftlichen (Fehl-)Interpretation eines griechischen Gesetzes aus dem Jahre 1929 festgenommen ("Illegaler Betrieb eines Telegraphen"). Der Verhandlungstermin vor Gericht wurde für heute angesetzt.
Die ganze Geschichte ist insgesamt tragischer als bislang dargestellt. Aus diversen Publikationen zusammengefasst geschah Folgendes: Da macht ein 75-jähriger deutscher Funkamateur (DJ6SI) zusammen mit seiner ebenfalls älteren Frau Urlaub in einem Hotel auf der Insel Kos. Von seinem Hotelzimmer aus betreibt er eine Amateurfunkstation nach geltendem Recht (Stichwort: "CEPT"). Doch weil der 30 Meter lange Antennendraht und die ungewöhnlichen Geräusche (RTTY und CW) auch Anderen auffallen, kommt es zu einer polizeilichen Untersuchung und einer nächtlichen Festnahme (01.00 Uhr Ortszeit!) im Hotel sowie der Beschlagnahmung der Gerätschaften. Während der Festnahme gerät der deutsche Funkamateur in Panik, weigert sich, sein Notebook herauszugeben.
Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt wendet einen alten Paragraphen aus dem Jahre 1929 an, der Telegraphenbetrieb nur staatlichen Stellen in Griechenland erlaubt. Es kommt zu einem Termin vor einem griechischen Gericht. Der Anwalt des beschuldigten Funkamateurs erreicht eine Verschiebung des Gerichtstermins auf den 7. Juni, nachdem das Gericht eine offizielle Übersetzung der deutschen Lizenzurkunde des Beschuldigten einforderte.
Inzwischen wurde der Anwalt des deutschen Funkamateurs vom Vorsitzenden der Association der Radioamateure Griechenlands kontaktiert und hinsichtlich der aktuellen Gesetzgebung für Funkamateure beraten.
Unterdessen machen wilde Meldungen von einer Verhaftung und einem "Spionageverdacht" gegen den angesehenen deutschen DXer weltweit durch amateurfunkspezifische Blogs die Runde. Es wird darauf verwiesen, dass der DXer mit einem deutschen Geheimdienst verbunden war sowie einer der Überlebenden der Spratly-Tragödie aus den 80ern.
Zeitnah veröffentlicht der griechische Amateurfunkverband eine Erklärung, die den griechischen Beamten Unkenntnis hinsichtlich des Amateurfunks und seiner gesetzlichen Grundlagen vorwirft. "Es ist ihre Pflicht, alle zuständigen Behörden über den Amateurfunkbetrieb zu informieren," heißt es darin. "Schließlich kann die Aktion als eine gegen den Tourismus gesehen werden, die geeignet ist, die Welle von Touristen, die in unser Land kommen, zu degradieren."
Vor ein paar Jahren gab es bereits einen ähnlichen Fall, wieder in Kos. Damals wurde ein englischer Funkamateur festgenommen; er veröffentlichte später einen Kommentar in der RADCOM, der Zeitschrift des RSGB, wo er mehr oder weniger die britischen Funkamateure aufforderte, für ihre Amateurfunk-Aktivitäten nicht nach Griechenland zu reisen.
RADIOSKALA wird auf jeden Fall weiter über den Fall berichten.
Tom DF5JL
Baldur wurde in Griechenland aufgrund der staatsanwaltschaftlichen (Fehl-)Interpretation eines griechischen Gesetzes aus dem Jahre 1929 festgenommen ("Illegaler Betrieb eines Telegraphen"). Der Verhandlungstermin vor Gericht wurde für heute angesetzt.
Die ganze Geschichte ist insgesamt tragischer als bislang dargestellt. Aus diversen Publikationen zusammengefasst geschah Folgendes: Da macht ein 75-jähriger deutscher Funkamateur (DJ6SI) zusammen mit seiner ebenfalls älteren Frau Urlaub in einem Hotel auf der Insel Kos. Von seinem Hotelzimmer aus betreibt er eine Amateurfunkstation nach geltendem Recht (Stichwort: "CEPT"). Doch weil der 30 Meter lange Antennendraht und die ungewöhnlichen Geräusche (RTTY und CW) auch Anderen auffallen, kommt es zu einer polizeilichen Untersuchung und einer nächtlichen Festnahme (01.00 Uhr Ortszeit!) im Hotel sowie der Beschlagnahmung der Gerätschaften. Während der Festnahme gerät der deutsche Funkamateur in Panik, weigert sich, sein Notebook herauszugeben.
Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt wendet einen alten Paragraphen aus dem Jahre 1929 an, der Telegraphenbetrieb nur staatlichen Stellen in Griechenland erlaubt. Es kommt zu einem Termin vor einem griechischen Gericht. Der Anwalt des beschuldigten Funkamateurs erreicht eine Verschiebung des Gerichtstermins auf den 7. Juni, nachdem das Gericht eine offizielle Übersetzung der deutschen Lizenzurkunde des Beschuldigten einforderte.
Inzwischen wurde der Anwalt des deutschen Funkamateurs vom Vorsitzenden der Association der Radioamateure Griechenlands kontaktiert und hinsichtlich der aktuellen Gesetzgebung für Funkamateure beraten.
Unterdessen machen wilde Meldungen von einer Verhaftung und einem "Spionageverdacht" gegen den angesehenen deutschen DXer weltweit durch amateurfunkspezifische Blogs die Runde. Es wird darauf verwiesen, dass der DXer mit einem deutschen Geheimdienst verbunden war sowie einer der Überlebenden der Spratly-Tragödie aus den 80ern.
Zeitnah veröffentlicht der griechische Amateurfunkverband eine Erklärung, die den griechischen Beamten Unkenntnis hinsichtlich des Amateurfunks und seiner gesetzlichen Grundlagen vorwirft. "Es ist ihre Pflicht, alle zuständigen Behörden über den Amateurfunkbetrieb zu informieren," heißt es darin. "Schließlich kann die Aktion als eine gegen den Tourismus gesehen werden, die geeignet ist, die Welle von Touristen, die in unser Land kommen, zu degradieren."
Vor ein paar Jahren gab es bereits einen ähnlichen Fall, wieder in Kos. Damals wurde ein englischer Funkamateur festgenommen; er veröffentlichte später einen Kommentar in der RADCOM, der Zeitschrift des RSGB, wo er mehr oder weniger die britischen Funkamateure aufforderte, für ihre Amateurfunk-Aktivitäten nicht nach Griechenland zu reisen.
RADIOSKALA wird auf jeden Fall weiter über den Fall berichten.
Tom DF5JL
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