Gericht hebt GEZ-Gebühr für PC auf
Für internetfähige Computer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in NRW hob die Kammer einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR auf.
Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios seien internetfähige PC oder Handys nicht nur für den Rundfunkempfang einsetzbar.
Quelle: ZDFtxt Seite 140
Tom DF5JL
Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios seien internetfähige PC oder Handys nicht nur für den Rundfunkempfang einsetzbar.
Quelle: ZDFtxt Seite 140
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