Montag, April 23

DGPS-Störungen im 70-cm-Amateurfunkband - BNetzA strebt Kompromiss mit Niederlande an

Radioskala hatte unlängst über niederländische DGPS-Störungen im 70-cm-Amateurfunkband berichtet [siehe hier]. Inzwischen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) aktiv geworden. Dies geht aus einer Antwort der BNetzA auf eine Anfrage auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hervor.

Danach unternahm die BNetzA im November 2011 Messfahrten, die tatsächlich die Meldungen der Funkamateure bestätigten und Hinweise auf niederländische DGPS-Stationen als Verursacher ergaben. Um die Standorte der Sender zu ermitteln, wurden weitere mobile Messeinsätze durchgeführt, nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur führte diese am 16.03.12 im grenznahen Raum mittels Messungen der Feldstärke der niederländischen DGPS-Stationen durch.

Anschließend wurde am 26.03.12 eine internationale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations, WRC 2007) an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von DGPS-Sendern ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die internationale Störungsmeldung enthielt die Aufforderung, die schädlichen Störungen (harmful interference) des Amateurfunks durch die DGPS-Stationen zu beenden.

Die niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Empfangs der Störungsmeldung (29.03.12) am 30.03.12 die Zuweisungskonformität der niederländischen Frequenznutzungen betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u. a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll.

Nach Einschätzung der BNetzA ist davon auszugehen, dass zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen auf niederländischer Seite erfolgen werden. Bei einem Abschluss der angestrebten Vereinbarung zwischen BNetzA und der niederländischen Verwaltung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch DGPS im Frequenzbereich 438-440 MHz anzusprechen sein, sondern auch in benachbarten Frequenzbereichen. 

Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenswahrung möglich. Die BNetzA wird vielmehr das Ziel verfolgen, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider Seiten zu erarbeiten. 

Sicher wäre hinsichtlich der durch die Niederländer grenznah betriebenen DGPS-Sationen ein notwendiger Abstand zur Sicherstellung eines störungsfreien Amateurfunk-Betriebs in Deutschland von den Parametern jedes einzelnen D-GPS-Senders (Leistung, Antennengewinn, Strahlungscharakteristik), aber auch von der Topographie und vom Grenzverlauf abhängig. Bei Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen ist von einer zulässigen Feldstärke der DGPS-Signale von 20 dB über 1 µV/m an der Grenze auszugehen; dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang der DGPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz-Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung.   

Die Personen, die aktuell Störungen des Amateurfunks durch niederländische DGPS-Stationen gemeldet haben, wurden inzwischen telefonisch bzw. auch in schriftlicher Form über die Aktivitäten der Bundesnetzagentur informiert. 

Tom DF5JL

0 Comments:

Kommentar veröffentlichen

<< Home