Freitag, Februar 16

DARC vs. ex DK8OK

"Ein früher unter Funkamateuren bekannter „Fachjournalist“ (Anm. d. Red.: gemeint ist Nils Schiffhauer, ex DK8OK) hatte jüngst nach einer Behördenauskunft die Nachricht verbreitet, dass auch Amtsträger des DARC keine Anzeige nach BEMFV abgegeben hätten. Die Amtsträger allerdings können belegen, dass sie sehr wohl eine Selbsterklärung nach der ehemaligen Verfügung 306/97, dem Vorläufer der BEMFV, an ihre zuständige Außenstelle der damaligen RegTP eingereicht hatten", meldet der aktuelle Deutschland-Rundspruch des DARC. Auch RADIOSKALA hatte das Thema am 11. Februar aufgriffen. Nach Meinung des DARC, dem größten Amateurfunkverbandes Deutschlands, verfolge Nils Schiffhauer (ex DK8OK) das Ziel, das Privileg der Funkamateure auf eine "Selbstanzeige" nach BEMFV zu kippen.

Im Deutschlandrundspruch heißt es weiter: "Dem Amateurfunkdienst ist vom Gesetzgeber zugestanden worden, dass Funkamateure über die Einhaltung von Grenzwerten zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eine Anzeige nach BEMFV als Alternative zur Standortbescheinigung abgeben können. Das wird möglich, weil der Amateurfunk als Experimentalfunkdienst von fachkundigen Funkamateuren ausgeführt wird, die ihre fachlichen Kenntnisse in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen haben. Die Alternative ist eine Standortbescheinigung, die ausschließlich nach aufwendigen Messungen und Prüfungen durch die Behörde erteilt wird und die ganz erhebliche Kosten für den Betreiber einer Funkstation verursacht."

Tom DF5JL

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1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Der Nils ist ein armer Tropf. Alles Mögliche kippen oder ad absurdum führen zu wollen, in vermeintlichen Fehlern herumzustochern, das ist eine traurige Beschäftigung. Er hat sein Rufzeichen zurück gegeben; Amateurfunk ist also nicht mehr sein Hobby. Was soll das also, welchen Zweck hat es?

Michael DL7UGN

19 Februar, 2007 16:03  

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