Donnerstag, März 26

DR6ØNATO - Verstoß gegen AFuG?

Anlässlich des 60. Jahrestags der Gründung der NATO am 4. April sowie der großen NATO-Tagung vom 3. bis 5. April in Kehl am Rhein wird eine Sonderstation mit dem Rufzeichen DR6ØNATO die Feierlichkeiten begleiten. Schwerpunkt der Funkaktivitäten wird das Wochenende vom 3. bis 5. April sein, an dem Staatsoberhäupter aus 26 Staaten in Deutschland und Frankreich in der Nähe tagen und das Jubiläum feiern. Bis Ende März 2010 wird DR6ØNATO zu unregelmäßigen Zeiten oder besonderen Anlässen auf allen bedeutenden Frequenzbändern und in den wichtigsten Betriebsarten aktiviert werden.

Wie heißt es doch so schön im Amateurfunkgesetz? "Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlicher Neigung und
nicht in Verfolgung anderer, z.B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke, mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst." (AFuG § 1.2) Einen politischen Zweck muss man der NATO allerdings unterstellen. Wer also hat nur das Rufzeichen DR6ØNATO erteilt? In meinen Augen ein Verstoß gegen Bestimmungen und Geist des Amateurfunkgesetzes ("Völkerverständigung").

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

steht ja in der Rufzeichenliste :-) ein besonderes Gschmäckle ergiebt sich aber dann, wenn sich unter der Adresse ein privatwirtschaftliches Unternehmen verbirgt. Was hat das mit der NATO zu tun ?

12 Mai, 2009 13:23  

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