100 kHz weniger für Rundfunksender
Ab dem 29. März dürfen im Bereich 7100 bis 7200 kHz keine Rundfunksender mehr arbeiten. Dieser Frequenzbereich ist ab diesem Tag für den Amateurfunkdienst vorgesehen. Das Datum wurde bereits auf der Weltfunkkonferenz 2003 festgelegt. In Deutschland wurde das Band durch Änderungen zur Amateurfunkverordnung schon zum 1. September 2006 für den Amateurfunk erweitert.
Für den praktischen Rundfunkbetrieb heißt das, dass auch die Frequenz 7200 kHz nicht mehr von Rundfunkstationen genutzt werden darf. Das geht aus einem Schreiben der Bundesnetzagentur (BNetzA) an den Leiter der DARC-Bandwacht, Ulrich Bihlmayer (DJ9KR) hervor: "Aus Sicht der Radio Regulations ist nach diesem Zeitpunkt (i.e. der 29.3.2009, Anm. d. Red.) eine Nutzung der Frequenz 7200 kHz durch Rundfunksender in der Sendeart A3E sicher nicht zulässig, da dann Anteile des Signals in den Bereich des Amateurfunks unterhalb 7200 kHz hineinreichen würden." (Zitat siehe http://wwdxc.de/topnews.htm, BC-DX 902)
Für den praktischen Rundfunkbetrieb heißt das, dass auch die Frequenz 7200 kHz nicht mehr von Rundfunkstationen genutzt werden darf. Das geht aus einem Schreiben der Bundesnetzagentur (BNetzA) an den Leiter der DARC-Bandwacht, Ulrich Bihlmayer (DJ9KR) hervor: "Aus Sicht der Radio Regulations ist nach diesem Zeitpunkt (i.e. der 29.3.2009, Anm. d. Red.) eine Nutzung der Frequenz 7200 kHz durch Rundfunksender in der Sendeart A3E sicher nicht zulässig, da dann Anteile des Signals in den Bereich des Amateurfunks unterhalb 7200 kHz hineinreichen würden." (Zitat siehe http://wwdxc.de/topnews.htm, BC-DX 902)
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